BABY-FLOATING® FAQ's

» Badehose oder Schwimmwindel

Beides ist möglich. Eine Badehose sollte anliegend sein, damit, falls was passiert, keine „Flankerl“ ins Wasser gelangen. Schwimmwindeln gibt es in verschiedenen Größen.

» Mitnehmen

Was man selbst für sich und das Baby auch sonst bei einem Besuch im Schwimmbad braucht. Günstig sind Badeschlapfen.

» Parkplätze

Gibt es rund ums NRZ-Rosenhügel. Parken in der Parkgarage ist kostenpflichtig. 1 Stunde kostet € 2,80. (Preisänderungen vorbehalten.)

» Wer geht mit ins Wasser?

Mama oder Papa oder beide.

» Tauchen

Ab der 3. Stunde wird getaucht. Das Untertauchen wird gut vorbereitet. Es ist sinnvoll, mit den Kindern zu tauchen. Wenn jemand aber nicht tauchen möchte, wird das selbstverständlich akzeptiert.

» Fotos

Können selbstverständlich selbst gemacht werden. Auch die netten Bilder auf www.baby-floating.at sind von Teilnehmern. DANKE!

» Mein Baby ist krank oder wir sind auf Urlaub

Bitte um kurze Mitteilung über eine bekannte Kursteilnehmerin oder direkt an office@baby-floating.at bzw. Tel. (01) 804 57 32.

Eine versäumte Stunde kann nicht nachhgeholt werden, eine zweite und dritte versäumte Stunde kann in einem anderen Kurs nachgeholt werden. Ab vier versäumten Stunden wird die restliche Kursgebühr nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr und Vorlage einer ärztlichen Bestätigung rücküberwiesen. Andere Gründe für versäumte Stunden, wie Urlaub, Kindergartenfest usw. können nicht berücksichtigt werden.

» Ich bin verhindert

Wenn Mama nicht mitkommen kann, ist es möglich eine andere Bezugsperson des Babys zum Kurs zu schicken. Diese bekommt selbstverständlich große Unterstützung.

» Mein Baby badet nicht gerne, soll ich uns trotzdem anmelden?

Wir empfehlen einen Besuch in einem Schwimmbad. Wenn das Baby im Schwimmbad Freude hat, bitte anmelden. Schreit es, wird es auch keine Freude am Kurs haben.

» Mein Baby mag es nicht, wenn viele Menschen beisammen sind!

Warten, ob sich das mit der Zeit legt. Kommt zum Kurs, wenn das Baby älter ist.

» Ausnahmen

Alle Ausnahmen werden mit der Gruppe besprochen.

» Dauer einer Kurseinheit

Nach einer kurzen Vorbereitung beträgt die Zeit im Wasser ca. 30 Minuten.

» Partnergebühr oder Gästegebühr

Bei einer Teilnahme beider Elternteile ist die Partnergebühr zu bezahlen. Falls Papa nur selten Zeit hat, aber auch einmal beim Erlebnis BABY-FLOATING® dabei sein mag, wird eine Gästegebühr (€ 5,--) von der Kursleiterin eingehoben.

» Zwillinge

Die Kursgebühr für Zwillinge beträgt das eineinhalbfache der Kursgebühr für zwei Elternteile.

» Warteliste

Ist der Kurs ausgebucht, besteht die Möglichkeit, in die Warteliste aufgenommen zu werden.

» Stornierung

Rückerstattung eines bezahlten Kurses ist nicht möglich. In Ausnahmefällen gegen Vorlage eines Attests vom Kinderarzt ist eine Gutschrift abzüglich einer Bearbeitungsgebühr möglich. Wir sind daran interessiert, individuelle Lösungen zu finden.

» Umbuchung

Der Wechsel in einen anderen Kurs ist nur bei Nennung einer Ersatzperson mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn möglich.

» Oma, Opa, Tante,…

Laut Kursausschreibung sind nur die Eltern mit dem Baby an den Baby-Floating-Kursen teilnahmeberechtigt. Auch nur ein reines Zuschauen von anderen Personen außer den Eltern ist nicht möglich. Bitte um Ihr Verständnis! Zu den offenen Floatingstunden können alle mitkommen.

 

Wasserqualität

Die Wassertemperatur beträgt mindestens 32° C. Wer möchte, kann zur Vorbereitung zu Hause die Badewassertemperatur etwas absenken. Die Wasserqualität wird täglich zweimal überprüft und ist sehr gut.


Haftungsansprüche

Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am BABY-FLOATING® Seminar auf eigene Gefahr erfolgt und die Veranstalter – Seminarleiterin Monika Vodnyansky und das NRZ – Rosenhügel - weder für Personen- noch Sachschäden welcher Art immer, insbesondere für Verletzungen, Sachbeschädigungen oder Diebstähle, sei es vor, während oder nach der Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Zu- und Abreise, weder für grobe noch leichte Fahrlässigkeit haften. Die Veranstalter empfehlen jedem Teilnehmer, vor Kursbeginn eine ärztliche Untersuchung durchzuführen und haften nicht für Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die der Teilnehmer dadurch erleidet, dass er körperlich nicht ausreichend in der Lage ist, am Kursprogramm teilzunehmen.