BABY-FLOATING® FAQ's
» Badehose oder Schwimmwindel
Beides ist möglich. Eine Badehose sollte anliegend sein, damit, falls was
passiert, keine „Flankerl“ ins Wasser gelangen. Schwimmwindeln gibt
es in verschiedenen Größen.
» Mitnehmen
Was man selbst für sich und das Baby auch sonst bei einem Besuch im Schwimmbad braucht. Günstig sind Badeschlapfen.
» Parkplätze
Gibt es rund ums NRZ-Rosenhügel. Parken in der Parkgarage ist kostenpflichtig.
1 Stunde kostet € 2,80. (Preisänderungen vorbehalten.)
» Wer geht mit ins Wasser?
Mama oder Papa oder beide.
» Tauchen
Ab der 3. Stunde wird getaucht. Das Untertauchen wird gut vorbereitet. Es ist
sinnvoll, mit den Kindern zu tauchen. Wenn jemand aber nicht tauchen möchte,
wird das selbstverständlich akzeptiert.
» Fotos
Können selbstverständlich selbst gemacht werden. Auch die netten Bilder
auf www.baby-floating.at sind von Teilnehmern. DANKE!
» Mein Baby ist krank oder wir sind auf Urlaub
Bitte um kurze Mitteilung über eine bekannte Kursteilnehmerin oder direkt
an office@baby-floating.at bzw. Tel. (01) 804 57 32.
Eine versäumte Stunde kann nicht nachhgeholt werden, eine zweite und
dritte versäumte Stunde kann in einem anderen Kurs nachgeholt werden.
Ab vier versäumten Stunden wird die restliche Kursgebühr nach Abzug
einer Bearbeitungsgebühr und Vorlage einer ärztlichen Bestätigung
rücküberwiesen. Andere Gründe für versäumte Stunden,
wie Urlaub, Kindergartenfest usw. können nicht berücksichtigt werden.
» Ich bin verhindert
Wenn Mama nicht mitkommen kann, ist es möglich eine andere Bezugsperson
des Babys zum Kurs zu schicken. Diese bekommt selbstverständlich große
Unterstützung.
» Mein Baby badet nicht gerne, soll ich uns trotzdem anmelden?
Wir empfehlen einen Besuch in einem Schwimmbad. Wenn das Baby im Schwimmbad
Freude hat, bitte anmelden. Schreit es, wird es auch keine Freude am Kurs haben.
» Mein Baby mag es nicht, wenn viele Menschen beisammen sind!
Warten, ob sich das mit der Zeit legt. Kommt zum Kurs, wenn das Baby älter
ist.
» Ausnahmen
Alle Ausnahmen werden mit der Gruppe besprochen.
» Dauer einer Kurseinheit
Nach einer kurzen Vorbereitung beträgt die Zeit im Wasser ca. 30 Minuten.
» Partnergebühr oder Gästegebühr
Bei einer Teilnahme beider Elternteile ist die Partnergebühr zu bezahlen.
Falls Papa nur selten Zeit hat, aber auch einmal beim Erlebnis BABY-FLOATING®
dabei sein mag, wird eine Gästegebühr (€ 5,--) von der Kursleiterin
eingehoben.
» Zwillinge
Die Kursgebühr für Zwillinge beträgt das eineinhalbfache der
Kursgebühr für zwei Elternteile.
» Warteliste
Ist der Kurs ausgebucht, besteht die Möglichkeit, in die Warteliste aufgenommen zu werden.
» Stornierung
Rückerstattung eines bezahlten Kurses ist nicht möglich. In Ausnahmefällen
gegen Vorlage eines Attests vom Kinderarzt ist eine Gutschrift abzüglich
einer Bearbeitungsgebühr möglich. Wir sind daran interessiert, individuelle
Lösungen zu finden.
» Umbuchung
Der Wechsel in einen anderen Kurs ist nur bei Nennung einer Ersatzperson mindestens 2 Wochen vor Kursbeginn möglich.
» Oma, Opa, Tante,…
Laut Kursausschreibung sind nur die Eltern mit dem Baby an den Baby-Floating-Kursen
teilnahmeberechtigt. Auch nur ein reines Zuschauen von anderen Personen außer
den Eltern ist nicht möglich. Bitte um Ihr Verständnis! Zu den offenen
Floatingstunden können alle mitkommen.
Wasserqualität
Die Wassertemperatur beträgt mindestens 32° C. Wer
möchte, kann zur Vorbereitung zu Hause die Badewassertemperatur etwas
absenken. Die Wasserqualität wird täglich zweimal überprüft
und ist sehr gut.
Haftungsansprüche
Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme am BABY-FLOATING®
Seminar auf eigene Gefahr erfolgt und die Veranstalter – Seminarleiterin
Monika Vodnyansky und das NRZ – Rosenhügel - weder für Personen-
noch Sachschäden welcher Art immer, insbesondere für Verletzungen,
Sachbeschädigungen oder Diebstähle, sei es vor, während oder
nach der Teilnahme an der Veranstaltung, bei der Zu- und Abreise, weder für
grobe noch leichte Fahrlässigkeit haften. Die Veranstalter empfehlen
jedem Teilnehmer, vor Kursbeginn eine ärztliche Untersuchung durchzuführen
und haften nicht für Verletzungen oder Gesundheitsschäden, die der
Teilnehmer dadurch erleidet, dass er körperlich nicht ausreichend in
der Lage ist, am Kursprogramm teilzunehmen.